Vor einer rechtlichen Beratung besprechen wir mit Ihnen die entstehenden Kosten.
Wer nur ein geringes oder kein Einkommen hat, kann einen Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten und damit seine persönlichen Beratungskosten – unabhängig von der Sache – auf 15,- € absenken. Besteht eine Rechtschutzversicherung können wir vor einer Beratung klären, ob diese die Kosten übernehmen muss.
Wenn Sie selbst zahlen müssen, sind die Kosten vom Aufwand abhängig. Für eine erste rechtliche Beratung werden die Kosten vom Gesetzgeber auf 190,- € + MWSt. begrenzt (RGB). Bei mehrfachen Beratungen oder schwierigen Rechtsfragen wird es teurer. In jedem Fall werden die Kosten mit Ihnen besprochen und vorher geklärt.
Die Kosten für die Beratung muss grundsätzlich der Arbeitgeber zahlen.
Wir besprechen in einem kostenlosen Erstgespräch den Weg und die nötigen BR/PR-Beschlüsse.
Jeden ersten Montag im Monat kostenlose Beratungsgespräche bei Thannheiser & Partner.
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