Kosten einer Kündigungsschutzklage

Kosten einer Kündigungs-schutzklage

Was die Tätigkeit durch uns kostet, ist gesetzlich vorgegeben.Sie finden Einzelheiten in dem so genannten „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)“ auf der Website der www.brak.de.

Für eine erste rechtliche Beratung werden die Kosten vom Gesetzgeber auf 190,- € + MWSt. begrenzt (RGB). Bei mehrfachen Beratungen oder schwierigen Rechtsfragen wird es teurer.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir die Kostenübernahme für Sie.

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage lohnen sich immer dann, wenn mit einer Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung zu rechnen ist. Wir klären, ob Sie Erfolgsaussichten haben oder nicht.

In jedem Fall werden die Kosten mit Ihnen besprochen und vorher geklärt.

Kontaktieren Sie uns.

Besprechungstermine nach Anmeldung

Montag

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Dienstag

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Donnerstag

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Freitag

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