Wurde Ihnen gerade die Kündigung überreicht?
Ist Ihnen eine unberechtigte Abmahnung übergeben worden?
Sind Sie mit dem Zeugnis nicht zufrieden?
Wollen Sie wissen, wie Sie eine Abfindung erreichen können?
Haben Sie das Gefühl, dass die Bezahlung nicht stimmt, die Eingruppierung falsch ist?
In diesen Fällen ist es oft sehr wichtig, dass Sie schnell und richtig reagieren. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen bei Gericht sein muss. Bei Abfindungen lassen sich viele Beschäftigte mit sehr kleinen Beträgen abspeisen. Schließlich gilt es bei einem Aufhebungsvertrag aufzupassen, dass keine Nachteile im Fall der Arbeitslosigkeit entstehen. Das kann sonst sehr teuer werden.
Wir sind im Arbeitsrecht als Rechtsanwälte spezialisiert und beraten Sie individuell, schnell und kompetent. In der Regel erhalten Sie umgehend einen Gesprächstermin, in ganz eiligen Fällen beraten wir Sie, soweit möglich, auch noch am selben Tage telefonisch.
Unsere Erstberatungsgebühr für Arbeitnehmer beträgt in der Regel 190 €, über weitere Gebühren oder die Möglichkeit, Gebührenbefreiungen zu bekommen, sprechen wir mit Ihnen vorher.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir mit dieser die Kostenübernahme.
Wir vertreten Sie selbstverständlich hierbei auch vor allen deutschen Arbeits-, Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht. Wenn nötig ziehen wir vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof.