Eine Abmahnung ist ein „Schuss vor den Bug“ für die Beschäftigten. Sie dient dazu dem Beschäftigten Fehlverhalten aus Sicht des Arbeitgebers aufzuzeigen und gleichzeitig dafür Sorgen zu tragen, dass sich das Fehlverhalten in der Zukunft nicht wiederholt. Gleichsam dokumentiert der Arbeitgeber das aus seiner Sicht stattgefundene Fehlverhalten.
Sie dient daher auch als juristische Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung. Daher ist sie genau zu prüfen. Wir übernehmen das für Sie und können Sie qualifiziert beraten, ob ein Vorgehen gegen eine Abmahnung sinnvoll und erfolgversprechend ist.