Ein schlechtes Zeugnis kann die berufliche Zukunft verbauen! Aber was unterscheidet ein schlechtes von einem guten Zeugnis?

Die „Zeugnissprache“ wird in den Personalabteilungen gepflegt. Da Zeugnisse wohlwollend formuliert werden müssen, wird die Kritik versteckt.

Beispiel:

„Ihr Verhalten gegenüber den Kunden, Kollegen und Vorgesetzten war immer einwandfrei.“ Ist Ihnen etwas aufgefallen? Nein?

Die Reihenfolge ist auffällig. Werden die Vorgesetzten nicht vor den Kollegen oder Kunden genannt, dann deutet dies auf Schwierigkeiten im Umgang mit den Vorgesetzten hin.

Ein Wort zu viel oder zu wenig kann entscheidend sein. Noch ein Beispiel für sehr feine, kritische Untertöne: „Er arbeite zu unserer vollsten Zufriedenheit.“

Keine so gute Bewertung, wie Sie vielleicht denken, weil das Wörtchen „stets“ fehlt. Da waren die Leistungen also nicht immer super.

Gut investiertes Geld

Wir sind arbeitsrechtlich spezialisierte Rechtsanwälte und prüfen Ihr Zeugnis. Dafür werden Sie zwischen 175,- und 226,- € zahlen müssen. Wir können das alles schriftlich oder per E-Mail abwickeln, wenn Sie möchten. Das zahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn Sie einen Beratungsschutz vereinbart haben. Wir prüfen das für Sie.

Wir machen bei Bedarf gern Formulierungsvorschläge für ein gutes Zeugnis. Diese Arbeit wird nach Arbeitsaufwand abgerechnet und die Kosten werden mit Ihnen vorher besprochen.

Klagen sind möglich

Will der Arbeitgeber sich auf keine Änderung einlassen, muss dies durch das Arbeitsgericht erzwungen werden. Wir machen das für Sie.

Kontaktieren Sie uns.

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