Ein Aufhebungsvertrag wird vom Arbeitgeber oft in den Fällen angeboten, in denen der Arbeitgeber Personal abbauen will, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht auf eine Kündigung zurückgreifen möchte.
Für Arbeitnehmer ist es dabei wichtig zu wissen, dass die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages immer die freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses ist, mithin eine Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf begehrtes Arbeitslosengeld droht.
Darüber hinaus sollte solch eine Vereinbarung auch immer mit der Zahlung einer Abfindung einhergehen, wobei wir Sie im Rahmen der Verhandlungen auch gerne unterstützen.
Oder der Arbeitgeber möchte sich eine verhaltensbedingte Kündigung ersparen. Dann ist das Angebot eines Aufhebungsvertrages für ihn eine einfache Lösung, weil dann eine Klage nicht mehr droht. Für die Beschäftigten ist dies häufig eine schlechtere Lösung.
Wir können Sie beraten, ob der Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Lösung ist, also ob die Abfindung angemessen ist, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht oder monatelang die Zahlungen ruhen, weil beispielsweise im Aufhebungsvertrag auf die Kündigungsfrist verzichtet wurde.