Eine Befristung des Arbeitsvertrages ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Zunächst muss die Schriftform eingehalten sein. Dann muss ein Grund vorliegen – falls das nicht der Fall ist, kann sie nicht grenzenlos erfolgen, nach 2 Jahren ist Schluss mit einer sachgrundlosen Befristung.
Es gibt also viele Möglichkeiten, Fehler zu machen. Wir prüfen, ob Ihre Befristung wirksam vereinbart wurde. Auch hier gilt: Eine erste Überprüfung verursacht Kosten in Höhe von 226,00 €. Sollte sich ein Rechtsstreit lohnen, werden wir die Kosten mit Ihnen besprechen.
Aber Achtung: Falls die Unwirksamkeit der Befristung eingeklagt werden soll, ist die Klagefrist von spätestens 3 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten.