Betriebs- / Dienstvereinbarung

Sie heißen zwar „Vereinbarung“ sind aber quasi das Gesetz des Betriebes/der Dienststelle. In ihnen werden die Spielregeln für die Mitarbeiter niedergelegt, an die sie sich halten müssen. Sie werden also wie ein Gesetz formuliert und nicht wie ein Vertrag. Das bietet besondere Risiken, weil durch falsche Formulierungen und schlimmer noch: fehlerhafte Inhalte, die Vereinbarungen unwirksam sein können, bis hin zur Gesamtnichtigkeit.

Wir können die Interessenvertretungen unterstützen - von Anfang bis zum Ende. Wir haben umfangreiche Erfahrung bei der Aufstellung von Vereinbarungen – Festlegung der notwendigen Inhalte und rechtssichere Formulierung. Wir sind erfahren in der Verhandlung und Durchsetzung von Vereinbarungen gegenüber dem Arbeitgeber.

Wir beraten Betriebsräte und keine Unternehmen! Zu unseren Mandanten (Referenzen) gehören beispielsweise Betriebsräte aus dem Dienstleistungsbereich wie Versicherungen, Banken, Sparkassen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, IT-Unternehmen, Speditionen, Versandhandel oder Kaufhäuser. Aber auch Unternehmen des produzierenden Bereichs der Chemie oder im Metallbereich. In all diesen Bereichen haben wir Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen erstellt.

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