Eine Einigungsstelle soll den Streit zwischen Unternehmen/Dienststelle und Betriebs-/Personalrat schlichten und im Fall der Nichteinigung auch entscheiden. Wir gehen mit Ihnen als Beisitzer in die Einigungsstelle.
Eine Einigungsstelle ist wie ein Schachspiel: Gewinnen kann nur, wer mehrere Züge im Voraus denkt. Das geht z.B. mit der Person des/der Vorsitzenden los.
Wir helfen Ihnen bei der strategischen Planung, bereiten gemeinsam die Verhandlungen vor, stellen die Informationen für die Vorsitzenden zusammen und vertreten die Interessen des Betriebs-/Personalrates in den Einigungsstellenverhandlungen.
Gerichtsverfahren
Vor Gericht und auf Hoher See…
Idealerweise reicht die Drohung mit einem Gerichtsverfahren! Das mitbestimmungsrechtliche Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht ist kein Allheilmittel, sondern die letzte Möglichkeit einen Konflikt klären zu lassen.
Ein Hauptproblem ist dabei, dass die Verfahren in der Regel recht lange dauern, über mehrere Instanzen (LAG/BAG bzw. OVG/BVerwG) gehen können und der Ausgang oftmals nicht vorherzusagen ist.
Wir betreuen Sie in allen Lagen des Verfahrens – ob bei der Vorbereitung oder bei der Durchführung. Aber ein Betriebs- oder Personalrat muss einen solchen Konflikt auch gemeinsam „durchstehen“ können. Wir werden gemeinsam diese Frage und die Erfolgsaussichten besprechen. Als spezialisierte Rechtsanwälte sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, der auf die Gremien eingeht und ihre Bedürfnisse sowie die Besonderheiten Ihres Unternehmens / Ihrer Dienststelle berücksichtigt.