Die kirchlichen Einrichtungen sind besonders geartet. Die Arbeitsbedingungen sind in AVR niedergelegt – nicht etwa verhandelt durch eine Gewerkschaft wie Tarifverträge. Aber sie haben die gleiche Wirkung wie Tarifverträge.
Ähnlich besonders ist die Beteiligung der MAV in kollektiven Angelegenheiten. Auch hier haben wir umfangreiche Erfahrung aus den Einrichtungen in Norddeutschland.
Wir entwickeln und verhandeln mit Ihnen oder für Sie Dienstvereinbarungen und gehen im Zweifel auch mit in ein notwendiges Nicht-Einigungsverfahren. Im äußersten Fall führen wir für Sie erforderliche Gerichtsverfahren durch. Häufig reicht aber auch eine gutachterliche Stellungnahme von uns. Die Kosten muss die Dienststelle tragen. Gern kommen wir für Schulung und Seminare in Ihre Einrichtung.
Unsere arbeitsrechtlichen Experten sind vor den kirchlichen Gerichten zugelassen!