Wir helfen Personalräten bei Problemen mit der Dienststellenleitung, bei allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen wie beispielsweise bei Datenschutz, Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, Arbeitszeit, Veränderungsprozessen, Privatisierung (Outsourcing) oder Rationalisierungsmaßnahmen. Wir konzipieren Dienstvereinbarungen und verhandeln diese mit.

Wir wollen, dass die Beschäftigten bei Auslagerungen keine Nachteile erleiden und vor Kündigungen geschützt werden. Outsourcing soll nicht mit einer Gehaltsreduzierung einhergehen. Kostenoptimierungsprogramme dürfen nicht allein auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen werden.

Wir entwickeln und verhandeln mit Ihnen oder für Sie Dienstvereinbarungen, Regelungsabsprachen oder Sozialplan und gehen im Zweifel auch mit in eine notwendige Einigungsstelle. Im äußersten Fall führen wir für Sie erforderliche Gerichtsverfahren durch. Häufig reicht aber auch eine gutachterliche Stellungnahme von uns. Die Kosten muss die Dienststelle tragen. Gern kommen wir für Schulung und Seminare in Ihre Dienstelle.

Wir beraten nur Personalräte und keine Unternehmen oder Dienststellen! Zu unseren Mandanten (Referenzen) gehören beispielsweise Personalräte aus dem Dienstleistungsbereich wie öffentlich-rechtliche Versicherungen, Banken, Sparkassen, Kliniken, IT-Unternehmen, aber auch Verwaltungen und Betriebskrankenkassen.

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